ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS
Für die Betriebstätte
Park Inn by Radisson Hotel Bielefeld
Am Johannisberg 5
33615 Bielefeld
Deutschland
Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der für den Datenschutz Zuständige jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat. Vorliegend handelt es sich um ein differenziertes Verfahrensverzeichnis. Die Untergliederung erfolgt für den Gäste/Besucherkreis und für die Personalabteilung.
1. Name der verantwortlichen Stelle
BRE/Nine Hotel Operations GmbH
2. Geschäftsführer und mit der Leitung der DV beauftragte Personen
- Geschäftsführung: Anders Braks
- Leiter der Datenverarbeitung: Gerald Scheurmann- Kettner
- Datenschutzbeauftragte: Rita Seibertz
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
BRE/Nine Hotel Operations GmbH
Park Inn Bielefeld
Konrad-Adenauer-Ufer 5-7
50668 Köln
Telefon +49 221 9730560
Telefax +49 221 973056930
[email protected]
,
www.park-inn-bielefeld.de
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, – verarbeitung oder –nutzung
Gegenstand des Unternehmens ist der Hotel- sowie Restaurantbetrieb und die Organisation von Tagungen, Familien- und Betriebsfesten. Die Datenerhebung, – verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtungen.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
a. Gastdaten
Im Rahmen der Vertragserfüllungen werden Adress- und Kontaktdaten, Daten zu Abrechnungs- und Zahlungszwecken, Verbindungsdaten über Telefonate, WLAN Nutzungen, Speisen und Getränkeverzehr, Rauminteresse und Nutzungen, sowie die speziellen Wünsche einzelner Gäste erhoben. Dazu gehören auch Kundendaten von buchenden Firmen (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu touristischen und gastronomischen Leistungen, Daten zu Abrechnungs- und Zahlwegen) Interessentendaten (bes. Produktinteresse, Adressdaten),
b. Restaurantgäste
Für den Zahlungsvorgang werden im Falle einer Kartenzahlung Name und Kreditbzw. Kontodaten des Gastes erhoben und verarbeitet.
c. Hotelbesucher
Im Hotelbereich erfolgt Videoüberwachung einer nicht einheitlichen Personengruppe in öffentlichen Bereichen. Diese dient ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und der Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise kenntlich gemacht.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (Finanzämter, Aufsichtsbehörde, Staatsanwaltschaft),
- Interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Arbeitsprozesse beteiligt sind,
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG und
- In der Event Hotelgruppe gemanagte Hotels
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die personenbezogenen Daten werden nach Vertragsabwicklung gelöscht. Dürfen sie auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (sechs bis zehn Jahre) nicht gelöscht werden, werden sie archiviert und gesperrt.
Die Meldeformulare werden gemäß dem Meldegesetz Niedersachsen nach einem Jahr Aufbewahrung gelöscht.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
Stand: 01.2012